Gutachtenstil: Die besten Formulierungen

Wie formuliert man Obersatz, Subsumtion und Ergebnis: Ein Wegweiser für Jurastudenten
Der Gutachtenstil ist das A und O der juristischen Prüfung und zentral für jede juristische Argumentation. Doch gerade für Anfänger kann die Strukturierung einer rechtlichen Analyse in diesem speziellen Stil eine Herausforderung darstellen. Hier erläutern wir, wie du mit einigen einfachen Techniken dein juristisches Schreiben verfeinern kannst.
I. Warum der Gutachtenstil entscheidend ist
Der Gutachtenstil ist die zentrale Technik, die du in jeder juristischen Klausur, Hausarbeit und sogar in der Praxis beherrschen musst. Er dient nicht nur dazu, eine juristische Argumentation sauber und nachvollziehbar darzustellen, sondern ist auch ein Bewertungskriterium, das in Prüfungen oft über Bestehen oder Durchfallen entscheidet.
1. Klarheit und Struktur statt Chaos
Juristische Sachverhalte sind oft komplex und vielschichtig. Ohne eine klare Struktur kann eine Argumentation schnell unübersichtlich werden. Der Gutachtenstil zwingt dich dazu, logisch und präzise zu formulieren:
- Obersatz – Worum geht es?
- Definition – Was sagt das Gesetz oder die Rechtsprechung?
- Subsumtion – Wie passt der Sachverhalt dazu?
- Ergebnis – Was folgt daraus?
Diese feste Abfolge sorgt dafür, dass sowohl du als Bearbeiter als auch der Korrektor deiner Arbeit jederzeit den roten Faden behalten.
2. Warum der Gutachtenstil so streng geprüft wird
Prüfer:innen legen großen Wert auf den Gutachtenstil, weil er eine juristisch saubere Arbeitsweise widerspiegelt. Besonders wichtig ist dabei:
- Logische Stringenz: Die Argumentation muss lückenlos sein, um rechtlich haltbar zu bleiben.
- Präzision: Ungenaue Formulierungen oder fehlende Zwischenschritte führen oft zu Punktabzug.
- Verständlichkeit: Ein guter Gutachtenstil zeigt, dass du das Recht nicht nur auswendig gelernt, sondern auch verstanden hast.
3. Gutachtenstil als Schlüssel zur juristischen Praxis
Auch außerhalb des Studiums hat der Gutachtenstil eine enorme Bedeutung:
- In der Rechtsberatung: Mandanten erwarten eine nachvollziehbare Argumentation für ihren Fall.
- In Schriftsätzen: Anwälte arbeiten teilweise mit strukturierten Rechtsgutachten.
- In der Verwaltung: Behörden nutzen den Gutachtenstil, um Verwaltungsakte zu begründen.
Wer den Gutachtenstil beherrscht, kann nicht nur in Prüfungen punkten, sondern sich auch in der juristischen Praxis abheben. Er ist die Grundlage für jede gute juristische Argumentation – und das beste Handwerkszeug für deine Karriere als Jurist:in.
II. Der perfekte Obersatz – So startest du richtig
1. Die Funktion des Obersatzes
Ein Obersatz legt den Rahmen der rechtlichen Prüfung fest und signalisiert dem Leser, welche konkrete Fragestellung untersucht wird. Dabei wird er nicht als Frage formuliert, sondern als Hypothese im Konjunktiv. Dies ermöglicht eine präzise und strukturierte Fallbearbeitung.
Beispiel für eine typische Fallfrage:
"Hat V einen Anspruch auf Zahlung von 100 EUR gegen K aus § 433 II BGB?"
Daraus ergibt sich folgender Obersatz:
"V könnte einen Anspruch auf Zahlung von 100 EUR gegen K aus § 433 II BGB haben."
Ein gut formulierter Obersatz orientiert sich immer eng an der Fallfrage und beantwortet diese präzise und vollständig.
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2. Formulierung im Zivilrecht
Im Zivilrecht richtet sich der Obersatz meist nach dem klassischen Merksatz „Wer will was von wem woraus?“:
- Wer? – Anspruchsteller („A könnte…“)
- Will was? – Anspruchsinhalt („…einen Anspruch auf Schadensersatz…“)
- Von wem? – Anspruchsgegner („…gegen B…“)
- Woraus? – Anspruchsgrundlage („…aus § 280 I BGB.“)
Ein vollständiger Obersatz könnte also lauten:
"A könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 I BGB haben."
Gelegentlich werden im Zivilrecht auch andere Fragen geprüft, wie die Eigentümerstellung oder die Erfolgsaussichten einer Klage. In solchen Fällen sollte der Obersatz entsprechend angepasst werden.
3. Formulierung im Strafrecht
Im Strafrecht geht es nicht um Ansprüche, sondern um die Strafbarkeit einer Person. Der Merksatz lautet hier: „Wer hat sich wie wonach strafbar gemacht?“
- Wer? – Täter („A könnte sich strafbar gemacht haben…“)
- Wonach? – Delikt („…wegen Körperverletzung gem. § 223 I StGB…“)
- Wie? – Tathandlung („…indem er B ohrfeigte.“)
Ein vollständiger Obersatz könnte also lauten:
"A könnte sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 I StGB strafbar gemacht haben, indem er B ohrfeigte."
Hierbei ist besonders wichtig, die Tathandlung genau zu beschreiben, da sie für die rechtliche Einordnung entscheidend ist.
4. Formulierung im öffentlichen Recht
Im öffentlichen Recht sind Fallfragen häufig prozessual eingebettet. Statt nach Ansprüchen oder Strafbarkeit zu fragen, geht es oft um die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs.
Beispiel einer Fallfrage:
"Hat der Antrag des A zum Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg?"
Passender Obersatz:
"Der Antrag des A zum Bundesverfassungsgericht hat Erfolg, soweit er in einem statthaften Verfahren zulässig und begründet ist."
Hierbei ist zu beachten, dass das Wort „soweit“ statt „wenn“ verwendet wird, da ein Antrag auch teilweise erfolgreich sein kann.
5. Einleitung eines Obersatzes
Empfehlenswerte Formulierungen im Gutachtenstil
Der Obersatz dient dazu, das juristische Problem klar zu formulieren und den Bezug zum Sachverhalt herzustellen. Häufig verwendete Einleitungen sind:
- Fraglich ist, …
- Problematisch ist, …
- Es stellt sich die Frage, …
- Wenn / falls / sofern / soweit …
- Unter der Voraussetzung, dass ...
- Zweifelhaft ist …
- Zu untersuchen / zu prüfen ist, ...
Diese Formulierungen helfen, den Fallbezug zu wahren und vermeiden unnötige theoretische Abschweifungen.
Nicht empfehlenswerte Formulierungen im Gutachtenstil
Die folgenden Wendungen sind eher für den Urteilsstil geeignet, da sie das Ergebnis bereits vorwegnehmen:
- Da …
- Weil …
- Denn …
- Nämlich …
6. Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
- Unpräzise Obersätze: Der Obersatz muss genau auf die Fallfrage abgestimmt sein.
- Fehlende oder falsche Anspruchsgrundlagen: Normen müssen präzise zitiert werden.
- Vermischung von Prüfungspunkten: Subsumtion und Ergebnis gehören nicht in den Obersatz.
7. Der Obersatz als Grundstein der Falllösung
Ein klarer und gut formulierter Obersatz erleichtert die gesamte Fallbearbeitung. Er sollte die Fallfrage vollständig abbilden und sich präzise an den juristischen Anforderungen orientieren. Mit der richtigen Technik und etwas Übung wird der Obersatz zu einem sicheren Bestandteil deines Gutachtenstils.
III. Die Definition – Präzision ist entscheidend
Nachdem du den Obersatz formuliert hast, folgt der nächste essenzielle Schritt: die Definition. Hier zeigst du auf, unter welchen Voraussetzungen eine bestimmte Rechtsfolge eintritt. Eine fundierte Definition sorgt für Klarheit in der Argumentation und bildet die Grundlage für die anschließende Subsumtion.
1. Die Voraussetzungen aufzeigen
Jede Rechtsfolge setzt voraus, dass bestimmte Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Diese sollten in deiner Definition klar herausgearbeitet werden:
- Tatbestand: „wenn …“
- Rechtsfolge: „dann …“
Mit dieser Struktur konkretisierst du die im Obersatz formulierte Hypothese. Dabei ist der Blick ins Gesetz unverzichtbar – du musst die relevante Norm identifizieren und korrekt darstellen. Beispiel:
"Für den Anspruch auf Kaufpreiszahlung müsste ein Kaufvertrag über das Sofa zum Preis von 100,00 EUR zwischen K und V geschlossen worden sein."
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2. Die Tatbestandsmerkmale definieren
Die reine Nennung der Tatbestandsvoraussetzungen reicht oft nicht aus – du musst sie zusätzlich definieren. Denn viele Voraussetzungen bestehen wiederum aus weiteren Unterpunkten, die für eine vollständige Prüfung essenziell sind. Beispiel:
"Ein Kaufvertrag kommt – wie jeder Vertrag – zustande durch zwei übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB."
Die Definition muss so lange präzisiert werden, bis der Sachverhalt direkt darauf angewendet werden kann. Erst dann ist der nächste Schritt – die Subsumtion – sinnvoll möglich.
IV. Die Kunst der Subsumtion – Argumentation meistern
Die Subsumtion ist das Herzstück des Gutachtenstils und entscheidet maßgeblich über die Qualität deiner Argumentation – und letztlich über deine Klausurnote. Hier wird geprüft, ob der Sachverhalt die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Eine präzise und logisch aufgebaute Subsumtion zeigt Prüfern, dass du die Technik des juristischen Denkens beherrschst.
1. Was bedeutet Subsumtion genau?
Der Begriff "Subsumtion" stammt aus dem Lateinischen:
- sub = „unter“
- sumere = „nehmen“
Das beschreibt genau, worum es geht: Der Sachverhalt wird „unter“ die Definition eines Tatbestandsmerkmals gebracht. Dabei vergleichst du die Definition mit den Gegebenheiten des Falles und prüfst, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Beispiel aus dem Strafrecht:
Angenommen, jemand nimmt eine fremde Geldbörse aus einer unverschlossenen Tasche. Um zu prüfen, ob ein Diebstahl (§ 242 StGB) vorliegt, muss festgestellt werden, ob eine „Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache“ vorliegt.
- Definition: Wegnahme bedeutet der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.
- Subsumtion: Die Geldbörse gehörte einem Dritten und wurde aus dessen unverschlossener Tasche genommen, wodurch sein Gewahrsam gebrochen wurde. Der Täter begründete eigenen Gewahrsam, indem er die Geldbörse an sich nahm.
- Ergebnis: Eine Wegnahme liegt vor.
Das Ziel ist eine schlüssige Argumentation, die keine Lücken lässt und den Sachverhalt präzise mit der Definition verknüpft.
2. Die perfekte Subsumtion – So überzeugst du in der Klausur
Eine gute Subsumtion ist:
✅ Strukturiert: Die Definition wird klar von der Subsumtion getrennt.
✅ Logisch aufgebaut: Die Argumentation folgt einem roten Faden.
✅ Präzise formuliert: Keine unnötigen Füllwörter oder Ausschweifungen.
✅ Sprachlich klar: Verwende juristische Fachtermini, aber ohne komplizierte Schachtelsätze.
Typische Formulierungen für eine saubere Subsumtion:
- „Im vorliegenden Fall liegt … vor, weil …“
- „Dies ist gegeben, weil …“
- „Damit erfüllt der Sachverhalt die Voraussetzung, dass …“
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3. Einleitung der Subsumtion
Die Subsumtion ist das Herzstück der juristischen Argumentation, bei der der konkrete Sachverhalt auf die abstrakte Norm angewendet wird. Typische Einleitungen sind:
- Vorliegend …
- Hier …
- Im vorliegenden Fall …
4. Häufige Fehler in der Subsumtion – und wie du sie vermeidest
🚨 Fehlende Klarheit: Die Definition wird nicht sauber von der Subsumtion getrennt.
👉 Besser: Schreibe erst die Definition, dann die Subsumtion, dann das Ergebnis.
🚨 Unsaubere Argumentation: Die Prüfung ist nicht vollständig, oder es fehlt die logische Verknüpfung.
👉 Besser: Achte darauf, dass du wirklich alle Tatbestandsmerkmale durchprüfst.
🚨 Falsche oder unsaubere Formulierungen: Umgangssprachliche oder vage Aussagen wie „das könnte so sein“ lassen deine Argumentation schwach wirken.
👉 Besser: Verwende präzise juristische Begriffe und direkte Formulierungen wie „Daher ist die Voraussetzung erfüllt.“
Eine fehlerfreie und schlüssige Subsumtion zeigt nicht nur, dass du das juristische Handwerkszeug beherrschst – sie entscheidet oft über Bestehen oder Durchfallen. Trainiere sie deshalb intensiv, am besten mit interaktiven Übungen wie auf Jurahilfe.de! 🚀
V. Das Ergebnis – Klare und präzise Festlegung
Das Ergebnis ist der entscheidende Abschluss eines jeden juristischen Gutachtens. Hier wird die im Obersatz aufgestellte Frage endgültig beantwortet. Eine klare und präzise Formulierung sorgt dafür, dass kein Raum für Missverständnisse bleibt.
1. Warum das Ergebnis entscheidend ist
Das Ergebnis ist der krönende Abschluss jeder gutachterlichen Prüfung. Hier verdichtest du deine Argumentation zu einem klaren und eindeutigen Schluss. Ein präzises Ergebnis sichert nicht eine gute Struktur.
2. Die richtige Struktur eines Ergebnissatzes
Ein guter Ergebnissatz bringt das Resultat einer rechtlichen Prüfung kurz und eindeutig auf den Punkt. Wichtig dabei:
- Die Formulierung muss unbedingt (ohne Konjunktiv) sein.
- Der Ergebnissatz sollte mit der Fragestellung im Obersatz übereinstimmen.
- Rechtliche Grundlage nennen, z. B.:
„V hat einen Anspruch gegen K auf Zahlung von 100 EUR aus § 433 II BGB.“
3. Formulierungen zur Einleitung des Ergebnisses
Das Ergebnis soll klar und eindeutig die Schlussfolgerung der Prüfung darstellen. Folgende Formulierungen sind besonders geeignet:
- Folglich …
- Somit …
- Mithin …
- Daher …
- Deshalb …
- Also …
- Damit …
- Demzufolge …
- Dementsprechend …
- Demgemäß …
- Demnach …
- Infolgedessen …
Durch die bewusste Wahl dieser Formulierungen kannst du den Gutachtenstil präzise und strukturiert umsetzen.
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4. Beispiele für ein präzises Ergebnis
Damit dein Ergebnis deutlich als solches erkennbar ist, helfen dir feste Formulierungen, wie zum Beispiel:
- „Folglich ist das Tatbestandsmerkmal erfüllt.“
- „Daher liegt eine Straftat gemäß § X StGB vor.“
- „Das Rechtsgeschäft ist somit wirksam gemäß § X BGB.“
- „Im Ergebnis besteht kein Anspruch aus § X BGB.“
Wichtig ist, dass das Ergebnis keine neue Argumentation enthält, sondern die bereits gezogenen Schlüsse zusammenfasst.
5. Häufige Fehler beim Formulieren des Ergebnisses
Ein fehlerhaftes oder unklar formuliertes Ergebnis kann deine gesamte Argumentation schwächen. Typische Fehler sind:
- Das Ergebnis ist nicht eindeutig: „Es könnte sein, dass …“ lässt Unsicherheiten offen. Besser: „Folglich liegt … vor.“
- Neue Argumente im Ergebnis: Die Argumentation gehört in die Subsumtion, nicht ins Ergebnis.
- Ergebnis ohne logische Herleitung: Ohne eine vollständige Subsumtion ist das Ergebnis nicht überzeugend.
- Fehlende Rechtsgrundlage: Ohne Verweis auf die Norm ist das Ergebnis unvollständig.
- Inkonsistenz mit dem Obersatz: Die Antwort muss exakt zur aufgestellten Frage passen.
V. Verschachtelung des Gutachtenstils in der Gutachtentechnik
1. Warum kommt es zur Verschachtelung?
Bei komplexeren juristischen Prüfungen wiederholen sich bestimmte Prüfungsschritte mehrfach. Insbesondere die Aufstellung und Definition der Voraussetzungen erfordert oft eine mehrstufige Analyse, bevor eine abschließende Subsumtion erfolgen kann.
2. Die Ebenen der Voraussetzungen im Gutachtenstil
Jede juristische Voraussetzung kann weitere Untervoraussetzungen haben, die ihrerseits wieder präzisiert werden müssen. Diese Mehrstufigkeit führt dazu, dass eine Prüfung sich verschachtelt, insbesondere wenn:
- mehrere Rechtsprobleme gleichzeitig behandelt werden,
- Tatbestandsmerkmale voneinander abhängen oder
- unbestimmte Rechtsbegriffe näher erläutert werden müssen.
3. Der Obersatz als Orientierungshilfe
Damit die Argumentation nicht unübersichtlich wird, ist es essenziell, stets neue Obersätze zu formulieren. Jeder neue Obersatz stellt den Bezug zum Sachverhalt her und verhindert, dass sich die Argumentation in einer abstrakten Diskussion verliert. Ohne diese klaren Strukturierungselemente wird der Text schnell zu einer bloßen Wiedergabe aus Lehrbüchern statt zu einer präzisen Falllösung.
VI. Einfache Übung zum Meistern des Gutachtenstils
1. Warum ist eine Selbstkontrolle wichtig?
Falls du Schwierigkeiten mit dem Gutachtenstil hast oder von Dozierenden entsprechende Rückmeldungen erhältst, kann eine einfache farbliche Analyse deiner Formulierungen helfen. Durch dieses visuelle Feedback erkennst du sofort, welche Elemente fehlen oder unausgewogen sind.
2. Die Farbmarkierungsmethode für den Gutachtenstil
Jedes Element des Gutachtenstils erhält eine eigene Farbe:
- Obersatz → Orange
- Definition → Türkis
- Subsumtion → Grün
- Ergebnis → Blau
3. Kontrollfragen zur Verbesserung deiner Struktur
Nachdem du deinen Text farblich markiert hast, stelle dir folgende Fragen:
- Sind bei jedem Problem alle vier Farben erkennbar?
- Falls nein: Was fehlt? Warum fehlt es? Wie kannst du es beim nächsten Mal besser machen?
- Wie ist das Verhältnis der Farben zueinander?
- Die Subsumtion ist das Kernstück der Argumentation und sollte den größten Raum einnehmen.
- Falls die Definition über mehrere Absätze geht, die Subsumtion aber nur aus einem kurzen Satz besteht, liegt ein Ungleichgewicht vor.
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4. Dein Weg zum Gutachtenstil-Meister
Wenn du diese Übung regelmäßig durchführst, wird dein Gespür für den Gutachtenstil schnell besser. Du erkennst typische Fehler sofort und formulierst präziser. So trainierst du dein juristisches Schreiben auf höchstem Niveau und meisterst die Gutachtentechnik mit Leichtigkeit.
VIII. Beispielhafte Anwendung von Gutachtenstil und Gutachtentechnik
Dieser Fall zeigt, wie der Gutachtenstil korrekt angewendet wird. Es handelt sich um einen einfachen Sachverhalt, der didaktisch ausführlich dargestellt wird, um die Struktur des Gutachtenstils zu verdeutlichen.
1. Sachverhalt
V fragt K: „Willst du mein Sofa für 100 EUR kaufen?“
K antwortet: „Ja, ich will.“
Frage: Kann V von K Zahlung von 100 EUR verlangen?
2. Obersatz des Gutachtens
V könnte einen Anspruch auf Zahlung von 100 EUR gegen K aus § 433 II BGB haben.
3. Lösung: Definition und Subsumtion
Ein Kaufvertrag setzt nach §§ 145 ff. BGB zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus: Angebot und Annahme.
a) Angebot von V
- Obersatz: Fraglich ist, ob V ein Angebot im Sinne des § 145 BGB abgegeben hat.
- Definition: Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die so bestimmt ist, dass sie durch ein einfaches „Ja“ angenommen werden kann.
- Subsumtion: V hat den Vertragsgegenstand (Sofa) und den Preis (100 EUR) klar benannt, sodass K mit „Ja“ annehmen konnte.
- Ergebnis: V hat ein Angebot abgegeben.
b) Annahme durch K
- Obersatz: Zu prüfen ist, ob K das Angebot gemäß § 147 BGB angenommen hat.
- Definition: Eine Annahme ist eine vorbehaltlose Zustimmung zum Angebot.
- Subsumtion: K sagte „Ja, ich will“, was nach § 133, 157 BGB als Annahme zu verstehen ist.
- Ergebnis: K hat das Angebot angenommen.
c) Rechtzeitigkeit der Annahme
- Obersatz: Fraglich ist, ob die Annahme nach § 147 I BGB rechtzeitig erfolgte.
- Definition: Ein mündliches Angebot an einen Anwesenden muss sofort angenommen werden.
- Subsumtion: K nahm das Angebot ohne Verzögerung an.
- Ergebnis: Die Annahme erfolgte rechtzeitig.
d) Zwischenergebnis zum Vertragsschluss
- Angebot und Annahme liegen vor.
- Ein Kaufvertrag über das Sofa zum Preis von 100 EUR wurde geschlossen.
4. Endergebnis des Gutachtens
Da ein Kaufvertrag besteht, folgt aus § 433 II BGB, dass K zur Zahlung verpflichtet ist.
V hat einen Anspruch gegen K auf Zahlung von 100 EUR.
IX. Fazit: Üben, üben, üben! – mit Jurahilfe.de
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