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Jura: Erstes Staatsexamen, zweites Staatsexamen, Studium und Referendariat im Überblick

Jura: Erstes Staatsexamen, zweites Staatsexamen, Studium und Referendariat im Überblick
Frieder Hammer

Die juristische Ausbildung in Deutschland ist anspruchsvoll und umfangreich, aber sie eröffnet dir vielseitige Karrierechancen. Sie gliedert sich in mehrere Phasen, die jeweils spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. In diesem Beitrag gebe ich dir einen kompakten Überblick über die einzelnen Schritte der Ausbildung und deren Anforderungen.

Tipp: Auf Jurahilfe.de kannst du dich gezielt auf die verschiedenen Phasen deiner juristischen Ausbildung vorbereiten und wichtige Inhalte interaktiv üben.

1. Studium der Rechtswissenschaften

Das Studium bildet die erste Phase der juristischen Ausbildung und dauert in der Regel neun Semester. Es ist an Universitäten organisiert und vermittelt ein fundiertes Verständnis des Rechts.

Inhalte:

  • Zivilrecht: Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht
  • Strafrecht: Allgemeiner und besonderer Teil
  • Öffentliches Recht: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht
  • Methodik: Gutachtenstil und juristische Argumentation

Abschluss:

Das Studium endet mit der ersten juristischen Prüfung, die aus zwei Teilen besteht:

  1. Staatliche Pflichtfachprüfung: Schwerpunkt liegt auf Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht.
  2. Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung: Vertiefung eines gewählten Rechtsgebiets.

2. Juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat)

Nach dem Studium folgt der Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat. Es dauert zwei Jahre und bereitet dich praxisnah auf den Beruf vor.

Stationen:

  • Zivilgericht: Arbeit als Referendar bei einem Amts- oder Landgericht
  • Staatsanwaltschaft oder Strafgericht: Kennenlernen der strafrechtlichen Praxis
  • Verwaltungsstation: Einsatz in einer Behörde oder bei einem Verwaltungsgericht
  • Anwaltsstation: Mitarbeit in einer Kanzlei
  • Wahlstation: Individuelle Spezialisierung, z. B. im Ausland oder in Unternehmen

Abschluss:

Das Referendariat endet mit der zweiten juristischen Prüfung (Assessorexamen). Diese umfasst Klausuren und eine mündliche Prüfung.

3. Berufsmöglichkeiten nach der Ausbildung

Nach erfolgreichem Abschluss bist du Volljurist und kannst eine Vielzahl von Berufen ergreifen, darunter:

  • Rechtsanwalt
  • Richter
  • Staatsanwalt
  • Notar
  • Tätigkeiten in Unternehmen, Verbänden oder der Verwaltung

Fazit

Die juristische Ausbildung in Deutschland ist fordernd, aber auch vielseitig und lohnend. Sie bietet dir fundierte Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen, die dir den Einstieg in zahlreiche juristische Berufe ermöglichen. Nutze Jurahilfe.de, um dich optimal auf die einzelnen Phasen vorzubereiten und erfolgreich durchs Studium und Referendariat zu kommen!

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