An 18 von 25 Fakultäten, deren Prüfungsordnungen wir ausgewertet haben, gibt es keinen eigenen Prüfungstermin namens Zwischenprüfung. Dort setzt sie sich aus Abschlussklausuren, Übungen oder Modulen zusammen, also aus Leistungen im normalen Studienverlauf. Die erste davon zählt oft schon im ersten oder zweiten Semester.
Die Zwischenprüfung in Jura ist eine Hochschulprüfung über den Stoff des Grundstudiums. Geprüft werden mindestens Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht, an vielen Fakultäten mit weiteren Klausuren, Hausarbeiten oder einem Grundlagenfach. In Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen brauchst du sie für die Zulassung zum ersten Staatsexamen.
Wie viele Versuche du hast und was nach einer verpassten Frist passiert, regelt jede Fakultät in ihrer Prüfungsordnung, in Nordrhein-Westfalen etwa im Rahmen von § 28 JAG NRW. In Köln hast du bis zu drei Versuche je Fach. An der LMU München endet das Studium, wenn du mehr als eine Teilprüfung zweimal nicht bestehst.
Auf einen Blick:
- Kein Bundesrecht: Das Deutsche Richtergesetz kennt keine Zwischenprüfung, das Landesrecht und die Prüfungsordnung deiner Uni legen sie fest.
- Drei Modelle in unserer Auswertung: studienbegleitend (18 von 25 Fakultäten), zweistufig mit Zulassungsklausuren (5) oder eigene Zwischenprüfungsklausuren (2).
- Fristsemester an rund der Hälfte der Fakultäten: Ende des vierten Fachsemesters, Wiederholungen vielerorts bis ins fünfte oder sechste.
- Endgültig nicht bestanden heißt etwa in Köln und Hamburg: Das Staatsexamensstudium lässt sich an keiner anderen deutschen Universität fortsetzen.
- Lernplan: vier kostenlose PDFs, eines für alle drei Klausuren und je eines pro Fach.
Was ist die Zwischenprüfung im Jurastudium?
Die Zwischenprüfung trennt im Jurastudium das Grundstudium vom Hauptstudium. Geprüft wird, ob du den Stoff der ersten Semester in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht im Gutachtenstil auf Fälle anwenden kannst. Mit dem Staatsexamen hat sie formal nichts zu tun. In mehreren Ländern brauchst du sie aber, um dazu zugelassen zu werden.
Im Studium hörst du dafür oft die Abkürzung ZP. Gemeint ist immer dasselbe: die Gesamtheit der Leistungen, die deine Fakultät für den Abschluss des Grundstudiums verlangt.
Bedeutung der Zwischenprüfung: Zulassung zum Staatsexamen
Das Bundesrecht verlangt keine Zwischenprüfung. § 5a DRiG, die Grundnorm der Juristenausbildung in Deutschland, regelt Studiendauer und Pflichtfächer und überlässt das Nähere in Absatz 4 dem Landesrecht. Erst die Länder machen die Zwischenprüfung zur Voraussetzung für das erste Examen.
Nordrhein-Westfalen etwa verlangt für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung den Nachweis einer bestandenen Zwischenprüfung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 JAG NRW). Niedersachsen fordert die erfolgreiche Teilnahme an der Zwischenprüfung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b NJAG), Hessen das Bestehen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 JAG Hessen. Bayern geht einen anderen Weg. Dort schreibt das Hochschulgesetz die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft als Hochschulprüfung vor (Art. 84 Abs. 1 Satz 6 BayHIG). Zur Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung macht die bayerische Prüfungsordnung JAPO sie aber nicht.
Praktisch hängt an der Zwischenprüfung oft auch das BAföG. Ab dem fünften Fachsemester gibt es Förderung nur gegen einen der Leistungsnachweise, die das Gesetz aufzählt. Ein Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung ist einer davon. Voraussetzung: Sie kann nach deiner Prüfungsordnung frühestens zum Ende des dritten Fachsemesters abgeschlossen werden, und du hast sie vor dem Ende des vierten bestanden (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG). Sonst brauchst du eine Leistungsbescheinigung der Uni.
Wann macht man die Zwischenprüfung in Jura?
Die ersten Prüfungen schreibst du meist am Ende des ersten oder zweiten Semesters. Die reguläre Frist endet je nach Fakultät mit dem dritten bis sechsten Fachsemester. Am häufigsten ist es das vierte. Köln kennt gar keine zeitliche Obergrenze.
Der Grund liegt im Aufbau des Studiums. Das Jurastudium beginnt mit dem Grundstudium. In den ersten drei bis fünf Semestern, je nach Fakultät, lernst du dort die Allgemeinen Teile und die Grundlagen der drei großen Rechtsgebiete. Die Zwischenprüfung begleitet diese erste Phase des Jurastudiums und schließt sie ab.
Hochschulprüfung statt Staatsprüfung
Juristisch ist die Zwischenprüfung eine Hochschulprüfung. Das JAG NRW schreibt in § 28 ausdrücklich vor, dass sie an der Universität abgelegt wird und studienbegleitend stattfinden soll. Für dich hat das zwei Folgen.
Erstens regelt die Prüfungsordnung deiner Fakultät die Einzelheiten. In der Prüfungsordnung stehen Zahl der Klausuren, Fristen und Versuche, und die unterscheiden sich von Uni zu Uni deutlich. Das Landesrecht setzt höchstens einen Rahmen, in Nordrhein-Westfalen etwa bis zu zwei Wiederholungen je Pflichtfach. Zweitens ist das Prüfungsamt deiner Fakultät zuständig, nicht das staatliche Justizprüfungsamt. An manchen Fakultäten heißt es Zwischenprüfungsamt. Anträge auf Fristverlängerung oder Rücktritt stellst du dort.

Lernplan Zwischenprüfung: kostenlose PDFs für alle drei Klausuren
Für die Zwischenprüfung gibt es auf jurahilfe.de vier Lernpläne zum Ausdrucken und Abhaken. Der Gesamtplan führt durch den Stoff aller drei Klausuren, die drei Fachpläne nehmen sich je ein Rechtsgebiet vor. Alle vier kosten nichts und lassen sich in einem, zwei oder drei Monaten durcharbeiten.
| Lernplan | Stoff | Umfang | |
|---|---|---|---|
| Gesamt | BGB AT, Allgemeines Schuldrecht, Strafrecht AT, Staatsorganisationsrecht, Grundrechte | 36 Kapitel, ca. 2.820 Karteikarten | Gesamtplan laden |
| Zivilrecht | BGB AT, Allgemeines Schuldrecht | 15 Kapitel, ca. 1.410 Karteikarten | Plan Zivilrecht laden |
| Strafrecht | Strafrecht AT | 9 Kapitel, ca. 570 Karteikarten | Plan Strafrecht laden |
| Öffentliches Recht | Staatsorganisationsrecht, Grundrechte | 12 Kapitel, ca. 840 Karteikarten | Plan Öffentliches Recht laden |
Pläne für spätere Phasen, etwa für die Große Übung oder das Examen, findest du in der Übersicht aller kostenlosen Jura Lernpläne.
Der Gesamtplan: 36 Kapitel in einem bis drei Monaten
Der Gesamtplan ist für alle gedacht, die die drei Klausuren in einem Block vorbereiten, etwa in den Semesterferien vor dem Prüfungszeitraum. Jedes Kapitel hat einen Abhak-Kasten mit drei Stufen: verstehen, wiederholen, testen. Dazu kommen Kernfragen. Beantworte sie am Ende laut und ohne Unterlagen.
Das 37. Kapitel ist die Generalwiederholung mit Probeklausur und zugleich dein Puffer, falls du in einer Woche nicht fertig wirst.
Fahrplan: in welcher Reihenfolge du lernst
Der Plan wechselt die Rechtsgebiete ab. Los geht es mit Rechtsgeschäft und Vertragsschluss im BGB AT, dann folgen der Aufbau der Grunddeliktarten im Strafrecht und die Staatsorganisation. Drei Wochen am Stück nur Zivilrecht hießen, das Strafrecht bis zur Klausur lange nicht anzufassen. Im Wechsel kommt jedes Fach bis zum Schluss regelmäßig dran.

Beim Tempo hast du drei Zeitfenster zur Wahl. Drei Monate sind etwa 13 Wochen, zwei Monate knapp 9, ein Monat gut 4. Vier bis sechs konzentrierte Stunden am Tag reichen. Ein Tag pro Woche bleibt frei. Täglich 20 bis 30 Minuten gehören der Wiederholung mit Karteikarten. Liegst du zurück, kürzt du am neuen Stoff und nie an der Wiederholung.
Einzelpläne für Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht
Die Fachpläne passen, wenn deine Fakultät die Klausuren über mehrere Semester verteilt. In Passau etwa fallen Privatrecht und Staatsrecht ins zweite Semester, Strafrecht ins dritte. Steht die nächste Klausur erst im nächsten Semester an, lernst du für jede gezielt mit ihrem eigenen Plan. Der Zivilrechtsplan ist der umfangreichste: BGB AT und Allgemeines Schuldrecht bringen es zusammen auf so viele Karteikarten wie Strafrecht und Öffentliches Recht gemeinsam.
Drei Modelle: Abschlussklausuren im Grundkurs, Zulassungsstufe oder eigene Klausuren
Wie die Zwischenprüfung abläuft, hängt an deiner Fakultät. Wir haben die Prüfungsordnungen und Fakultätsseiten von 25 Fakultäten mit dem Studiengang Rechtswissenschaft ausgewertet. Drei Modelle kommen dabei heraus. Eines davon ist klar in der Mehrheit: An 18 der 25 Fakultäten entsteht die Zwischenprüfung studienbegleitend aus Abschlussklausuren, Übungen oder Modulen.
Abschlussklausuren im Grundkurs zählen als Zwischenprüfung
Im häufigsten Modell schreibst du keine eigene Zwischenprüfungsklausur. Was du in Grundkursen, Übungen oder Modulen bestehst, wird dir angerechnet, bis das Paket vollständig ist. In Bayreuth etwa sind die Abschlussklausuren in Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichem Recht und einem Grundlagenfach zugleich die Zwischenprüfung. In Augsburg sind es vier Vorlesungsklausuren. Konstanz kommt auf neun Abschlussklausuren und eine Hausarbeit. In Passau genügt je eine bestandene Grundkursklausur in Privatrecht, Staatsrecht und Strafrecht, an der LMU München laufen drei Klausuren parallel zu den Grundkursen.

Heidelberg und Freiburg arbeiten mit Übungen für Anfänger. Dort gehören zu jeder Übung eine Hausarbeit und eine Klausur. Hamburg verlangt zehn Prüfungsleistungen, Klausuren und Hausarbeiten zusammengerechnet, darunter drei Hausarbeiten. Göttingen rechnet in Leistungspunkten, also Credits: Je Rechtsgebiet musst du eine Mindestzahl erreichen, dazu zwei Hausarbeiten und Klausuren im Grundlagenfach.
Fällt hier eine Klausur durch, bleibt nur dieser Baustein offen. Dafür kann schon eine Abschlussklausur im ersten Semester zählen.
Sonderfall Modulsystem: Module statt Grundkurse an der HU Berlin
An der Humboldt-Universität zu Berlin ist das Grundstudium in Module gegliedert. Für das Examen in Berlin brauchst du trotzdem eine bestandene Zwischenprüfung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 JAG Berlin). Wie sie sich aus den Modulen ergibt, regelt die Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät. In unserer Auswertung zählt die HU deshalb zum studienbegleitenden Modell.
Zweistufig: erst Zulassungsklausuren, dann Zwischenprüfung
Fünf Fakultäten setzen vor die eigentliche Prüfung eine Zulassungsstufe, das ist das zweithäufigste Modell. In Münster sammelst du zuerst sieben dogmatische Leistungen, fünf Klausuren und zwei Hausarbeiten, plus zwei Klausuren im Grundlagenfach. Erst dann schreibst du drei dreistündige Zwischenprüfungsklausuren, in der Regel im dritten Semester. In Köln brauchst du für die Zulassung zwei von drei Klausuren im Strafrecht und zwei von drei im Öffentlichen Recht. Im Bürgerlichen Recht sind es drei von fünf.
Die Zulassungsklausuren geben dir vor der eigentlichen Prüfung schon Klausurpraxis unter Zeitdruck. Der Stoff der zweiten Stufe baut auf dem der Zulassungsklausuren auf.
Eigene Zwischenprüfungsklausuren
An zwei der 25 Fakultäten schreibst du eigene Zwischenprüfungsklausuren, ohne dass eine Zulassungsstufe davorgeschaltet ist. Regensburg prüft mit drei Klausuren von je 120 Minuten in Bürgerlichem Recht, Strafrecht und Öffentlichem Recht. In Düsseldorf sind es drei dreistündige Klausuren über den Stoff der ersten drei Semester. Du kannst sie auch noch im vierten oder einem späteren Semester schreiben.
So verteilen sich die 25 ausgewerteten Fakultäten auf die drei Modelle (Auswertung vom August 2026; Zuordnung von Augsburg, Konstanz und Passau im Oktober 2026 an den Fakultätsquellen nachgeprüft):
| Modell | Fakultäten | Beispiele |
|---|---|---|
| Studienbegleitend über Klausuren, Übungen oder Module | 18 von 25 | LMU München, Heidelberg, Frankfurt, Augsburg, Passau |
| Zweistufig mit Zulassungsklausuren | 5 von 25 | Würzburg, Köln, Münster, Bonn, Bochum |
| Eigene Zwischenprüfungsklausuren | 2 von 25 | Regensburg, Düsseldorf |
Stoff der Zwischenprüfung: welche Klausur was prüft
Geprüft werden die drei Pflichtfächer, und zwar mit dem Stoff des Grundstudiums. Hessen schreibt das ausdrücklich vor: Die Zwischenprüfung erstreckt sich „jedenfalls auf das Zivilrecht, das Strafrecht und das Öffentliche Recht“ (§ 8 Abs. 2 Satz 2 JAG Hessen). In Nordrhein-Westfalen darf sie nicht über den Pflichtfachstoff des Examens hinausgehen, und in jedem der drei Fächer muss eine Aufsichtsarbeit bestanden werden (§ 28 Abs. 2 JAG NRW).
Welche Teile genau dran sind, folgt aus dem Studienplan deiner Fakultät. Wir haben die Semesterpläne von fast 40 Fakultäten mit Staatsexamen ausgewertet. Die Tabelle zeigt, in welchem Semester die Stoffgebiete am häufigsten liegen und an welchem Anteil der Fakultäten mit Angabe.
| Stoffgebiet | Semester | Anteil |
|---|---|---|
| BGB Allgemeiner Teil | 1. | 97 % |
| Strafrecht AT | 1. | 84 % |
| Staatsorganisationsrecht | 1. | 71 % |
| Schuldrecht AT | 2. | 70 % |
| Grundrechte | 2. | 56 % |
| Vertragliche Schuldverhältnisse | 3. | 73 % |
| Verwaltungsrecht AT | 3. | 85 % |
Die Allgemeinen Teile, das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte liegen damit an den meisten Fakultäten im ersten Studienjahr. Schließt die Zwischenprüfung erst im dritten oder vierten Semester ab, können Vertragsrecht, Sachenrecht oder Verwaltungsrecht dazukommen. Münster prüft in den drei Zwischenprüfungsklausuren gesetzliche Schuldverhältnisse und Sachenrecht, Verwaltungsrecht I und Strafrecht III.
Zivilrecht: BGB AT und Schuldrecht AT
Im Zivilrecht beginnt alles mit dem BGB AT: Willenserklärung, Vertragsschluss, Geschäftsfähigkeit, Anfechtung und Stellvertretung. Danach kommt das Allgemeine Schuldrecht mit Unmöglichkeit, Verzug und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. In der Klausur hängt beides zusammen. Ein Fall fragt etwa nach einem Anspruch aus Kaufvertrag. Unterwegs prüfst du, ob der Vertrag wirksam zustande kam. Und ob ihn jemand angefochten hat.
Zwischenprüfung im Strafrecht: der Allgemeine Teil
Die Zwischenprüfung im Strafrecht dreht sich vor allem um den Allgemeinen Teil des StGB: Aufbau des Vorsatzdelikts, Kausalität und objektive Zurechnung, Rechtfertigung, Schuld, Irrtümer, Versuch und Rücktritt, Täterschaft und Teilnahme. Je nach Fakultät kommen erste Delikte des Besonderen Teils hinzu. Ohnehin brauchst du für jedes AT-Problem einen Tatbestand, etwa eine Körperverletzung oder einen Totschlag. Wie die Strafrechtsklausur im weiteren Studium wächst, zeigt der Beitrag Strafrecht lernen vom AT zum Examen.
Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht und Grundrechte
Im Öffentlichen Recht lernst du zuerst das Staatsorganisationsrecht, also Staatsstrukturprinzipien, Staatsorgane und Gesetzgebung. Danach folgen im zweiten Semester meist die Grundrechte. Die Fallfrage kann prozessual eingekleidet sein: Gefragt ist dann, ob eine Verfassungsbeschwerde oder ein Organstreit Erfolg hat, und du prüfst Zulässigkeit und Begründetheit.
Hausarbeit und Grundlagenfach
An vielen Fakultäten gehören zur Zwischenprüfung Hausarbeiten, in Frankfurt etwa eine, in Hamburg drei. Bei der Übung für Anfänger in Heidelberg ist sie mit der Klausur gekoppelt. Wie du eine Hausarbeit aufbaust und recherchierst, steht im Beitrag Jura Hausarbeit schreiben.

Ein Grundlagenfach verlangen unter anderem Würzburg, Bayreuth, Frankfurt, Göttingen und Freiburg. Gemeint sind Fächer wie Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte oder Rechtsphilosophie, je nach Angebot der Fakultät. Wo es zur Zwischenprüfung gehört, ist sie ohne bestandene Grundlagenklausur nicht vollständig.
Fristen und Versuche: bis zu welchem Fachsemester du bestehen musst
Bei der Zwischenprüfung zählt auch der Zeitpunkt. Die meisten Fakultäten verlangen alle Leistungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fristsemester. Köln dagegen kennt keine zeitliche Obergrenze. Dazu kommt eine begrenzte Zahl an Wiederholungsmöglichkeiten. Beides steht in der Prüfungsordnung. Und beides entscheidet darüber, ob ein Fehlversuch nur ärgerlich ist oder das Studium beendet.
Fristsemester: meistens Ende des vierten Fachsemesters
An rund der Hälfte der 25 ausgewerteten Fakultäten endet die Frist mit dem vierten Fachsemester, als feste Grenze oder als Soll-Regel. Früher sind Passau, Regensburg und Bonn dran. In Passau musst du die Zwischenprüfung bis zum Ende des dritten Fachsemesters nachweisen, in Regensburg und Bonn soll sie in der Regel bis dahin abgelegt sein. Mehr Zeit lassen Hamburg mit dem fünften, Augsburg, Gießen und Marburg mit dem sechsten Fachsemester.

Oft gibt es zwei Fristen hintereinander. An der LMU München musst du den Erstversuch bis zum Ende des vierten Fachsemesters ablegen, Wiederholungen sind bis zum Ende des sechsten möglich. Frankfurt gibt dir bis zum Ende des fünften Fachsemesters Zeit, wenn nach dem vierten nur eine Leistung fehlt. Gezählt werden Fachsemester. Ob ein Urlaubssemester die Frist verlängert, regelt die Ordnung. In Passau etwa unterbricht eine Beurlaubung die Frist ausdrücklich nicht.
| Fakultät | Frist | Wiederholung |
|---|---|---|
| LMU München | Erstversuch bis Ende 4. FS | bis Ende 6. FS |
| Passau | bis Ende 3. FS | innerhalb von zwei FS |
| Heidelberg | bis Ende 4. FS | einmal, im 5. oder 6. FS |
| Frankfurt | bis Ende 4. FS, mit einer offenen Leistung bis Ende 5. FS | einmal, eine zweite nur eingeschränkt |
| Köln | keine zeitliche Obergrenze, Grundstudium auf 4 bis 5 FS angelegt | bis zu drei Versuche je Fach |
Wie oft du die Zwischenprüfung wiederholen kannst
In den meisten Prüfungsordnungen hast du je Klausur einen bis zwei Wiederholungsversuche. Nordrhein-Westfalen gibt den Rahmen sogar gesetzlich vor: Die Aufsichtsarbeiten können bei Nichtbestehen bis zu zweimal in jedem Pflichtfach wiederholt werden (§ 28 Abs. 2 JAG NRW). Köln schöpft das mit drei Versuchen je Fach aus. Heidelberg erlaubt eine Wiederholung, die Wiederholungsprüfung legst du dort im fünften oder sechsten Fachsemester ab. Die LMU gibt dir eine Wiederholung je Teilprüfung und in einer der drei Teilprüfungen eine zweite.
Ändert sich die Prüfungsordnung, während du noch Versuche offen hast, kommt es auf die Übergangsregel an. In Marburg etwa gilt für Studierende nach der alten Ordnung weiter das fünfte Fachsemester als Frist, nach der neuen das sechste. Fehlt eine Übergangsregel, richtet sich die Zahl der Wiederholungsversuche nach dem Recht, das bei der letzten Entscheidung der Behörde gilt. So hat es das OVG Nordrhein-Westfalen am 10.12.2019 (14 A 414/19) entschieden und einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung aufgehoben.
Hinweis
Schon die Anmeldung kann dich einen Versuch kosten. An der LMU gilt eine Teilprüfung als nicht bestanden, wenn du angemeldet warst und nicht erscheinst (§ 28 Abs. 3 Satz 1 PrüStuO).
Fristversäumnis, Krankheit und endgültiges Nichtbestehen
Verpasst du das Fristsemester, ist die Zwischenprüfung an vielen Fakultäten endgültig nicht bestanden. In Heidelberg verlierst du den Prüfungsanspruch, wenn bis zum Ende des sechsten Fachsemesters nicht alle Leistungen vorliegen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du das Versäumnis nicht zu vertreten hast.
Bist du am Prüfungstag krank, trittst du unverzüglich mit einem ärztlichen Attest zurück, das deine Prüfungsunfähigkeit belegt. An der LMU etwa reicht eine bloße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dafür nicht. Wird der Rücktritt genehmigt, zählt der Versuch nicht. Form und Frist stehen in deiner Prüfungsordnung. Für längere Ausfälle kennt etwa Passau eine Nachfrist: Hast du die Verzögerung nicht zu vertreten, bekommst du mehr Zeit, wenn du sie unverzüglich beantragst. Bei einer chronischen Erkrankung kommt außerdem ein Nachteilsausgleich in Betracht.

Endgültig nicht bestanden ist die schwerste Folge. An mehreren Fakultäten wirkt sie über die eigene Uni hinaus. In Köln bist du danach bundesweit vom selben Studiengang ausgeschlossen, in Hamburg kannst du das Studium an keiner deutschen Hochschule fortsetzen. Niedersachsen lässt niemanden zum Examen zu, der seinen Prüfungsanspruch nach dem Recht seines bisherigen Studiums verloren hat (§ 4 Abs. 4 NJAG). Ein solcher Bescheid ist ein Verwaltungsakt, gegen den du vorgehen kannst. Was dann zu tun ist, steht im Beitrag Zwischenprüfung durchgefallen.
Wie schwer ist die Zwischenprüfung? Die ersten Prüfungen im zweiten Semester
Der Stoff der Zwischenprüfung ist überschaubar. Neu ist die Form. Für viele sind es die ersten Prüfungen im Studium, am Ende des ersten oder zweiten Semesters. Bis dahin haben sie Vorlesungen gehört und Fälle in der Arbeitsgemeinschaft besprochen. Plötzlich soll ein unbekannter Fall in zwei oder drei Stunden vollständig gelöst werden. Was im ersten Semester Jura noch Übung war, wird bewertet.

Was Anfängern in der ersten Klausur Punkte kostet
Eine Anfängerklausur verlangt vor allem Zeiteinteilung. Die Freiburger Strafrechtler Hefendehl und Abraham raten in ihren Hinweisen zur Klausurbearbeitung, nach etwa einem Drittel der Bearbeitungszeit mit der Niederschrift zu beginnen. Spätestens nach der Hälfte. Gliederst du länger, bleibt für die letzten Prüfungspunkte kaum noch Zeit.
Punkte kostet auch die Gewichtung. Dieselben Hinweise empfehlen, Problemschwerpunkte ganz bewusst zu setzen. Für dich heißt das: Was unproblematisch ist, stellst du knapp im Urteilsstil fest, das eigentliche Problem behandelst du ausführlich mit Argumenten. Prüfst du jede Voraussetzung gleich ausführlich, fehlt am Ende der Platz für den Kern des Falls. Weitere Fehler, etwa der fehlende Obersatz oder die Lösung ohne Normzitat, sammelt der Beitrag typische Fehler in Jura-Klausuren.
Warum es keine verlässliche Durchfallquote gibt
Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jährlich eine Statistik, aber nur zu den Staatsprüfungen. Die Zwischenprüfung ist eine Hochschulprüfung und taucht dort nicht auf. Auch veröffentlichte Quoten einzelner Fakultäten haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden.
Aussagekräftiger ist der Blick auf die eigene Fakultät. Wie viele Versuche hast du, und wie lange ist die Frist? Mit drei Versuchen und vier Semestern Zeit bleiben dir nach einem Fehlversuch in der ersten Klausur noch zwei Versuche und genug Zeit, sie zu nutzen. Hältst du eine Bewertung für falsch, kannst du sie mit einer Remonstration überprüfen lassen.
Zwischenprüfung Jura vorbereiten: Probeklausuren, Gutachtenstil und Zeitplan
Die Vorbereitung beginnt im ersten Semester. Münster rät ausdrücklich, alle Vorlesungen der ersten zwei Semester zu besuchen, weil deren Stoff in den Zwischenprüfungsklausuren vorkommen kann. Wissen aus dem ersten Semester, verstanden und regelmäßig wiederholt, musst du vor der Prüfung nicht neu lernen. In den letzten Wochen wiederholst du dann vor allem die Basics: Anspruchsaufbau, Deliktsaufbau und Grundrechtsprüfung.
Probeklausuren unter Zeitdruck schreiben
Eine Probeklausur bringt dir am meisten, wenn du sie unter echten Bedingungen schreibst: mit Uhr, nur mit Gesetz, ohne Pause zum Nachschlagen. Alte Klausuren mit Lösungsskizze bekommst du am Lehrstuhl, bei der Fachschaft oder in Klausurenkursen deiner Fakultät. Ich empfehle dir mindestens drei Probeklausuren je Fach vor dem Termin. Dass du dabei ständig ins Gesetz schaust, ist normal. Auch ein erfahrener Jurist liest die Norm nach, bevor er subsumiert.
Danach kommt der wichtigere Teil. Vergleiche deine Lösung mit der Skizze und markiere, wo du einen Schwerpunkt übersehen oder zu lange an einer Nebenfrage geschrieben hast. Noch besser geht das zu zweit oder zu dritt. In einer Lerngruppe korrigiert ihr euch die Klausuren gegenseitig. Beim Korrigieren fremder Klausuren fallen dir die eigenen Fehler schneller auf.

Gutachtenstil und Schwerpunkte setzen
Jede Klausur der Zwischenprüfung wird im Gutachtenstil gelöst: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis. Beim Mitschreiben in der Vorlesung lohnt es sich deshalb, Definitionen wörtlich zu notieren. In der Klausur brauchst du sie in genau dieser Form.
Der Gutachtenstil gehört dorthin, wo ein Merkmal zweifelhaft ist. Sonst reicht ein Satz im Urteilsstil. Wie das in der Formulierung aussieht, zeigt der Beitrag Formulierungen im Gutachtenstil mit Mustersätzen für jeden Prüfungsschritt.
Tipp
Lerne jede Definition zusammen mit einem Grenzfall. Wenn du weißt, wo eine Definition gerade nicht mehr passt, erkennst du in der Klausur, an welcher Stelle der Fall problematisch wird.
Die Prüfungsordnung deiner Fakultät lesen
Die wichtigsten Zahlen deiner Zwischenprüfung stehen in der Studien- und Prüfungsordnung, an manchen Fakultäten auch eigene Zwischenprüfungsordnung genannt. Lies mindestens diese Punkte nach:
- welche Leistungen zur Zwischenprüfung zählen und in welchem Semester sie angeboten werden
- bis zu welchem Fachsemester du bestehen musst
- wie viele Wiederholungen du je Klausur und je Hausarbeit hast
- wie Anmeldung und Rücktritt funktionieren und welche Fristen dafür gelten
- ob Leistungen von einer anderen Uni angerechnet werden
Bleibt etwas unklar, hilft die Fachstudienberatung deiner Fakultät oder das Prüfungsamt. Steht der Termin fest, plane vom Termin aus rückwärts. Die letzten Wochen gehören den Probeklausuren, davor arbeitest du den Stoff nach dem Lernplan durch. Wiederholt wird von Anfang an täglich.
Nach der Zwischenprüfung: Übungen für Fortgeschrittene, Schwerpunkt und Staatsexamen
Mit der bestandenen Zwischenprüfung beginnt das Hauptstudium. Der Stoff wird breiter, die Fälle länger, und die Leistungen, die jetzt kommen, sind wieder Voraussetzung für das Examen.
Große Übungen im Hauptstudium
Auf die Zwischenprüfung folgen die Übungen für Fortgeschrittene, an vielen Unis Große Übungen genannt. In Bayern brauchst du je eine erfolgreich besuchte Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, um zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassen zu werden (§ 24 Abs. 1 JAPO). Niedersachsen verlangt sie ebenfalls (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c NJAG). Jede Übung besteht in der Regel aus einer Hausarbeit und einer Klausur, jetzt mit dem Stoff der Besonderen Teile.
An vielen Fakultäten setzt die Große Übung voraus, dass du die Zwischenprüfung oder zumindest ihren Teil im jeweiligen Fach bestanden hast. Das Schwerpunktstudium hängt ebenfalls an der Zwischenprüfung: Tübingen etwa sieht vor, dass du den Schwerpunktbereich erst nach bestandener Zwischenprüfung beginnst. Im Schwerpunktbereich kommen später Seminararbeiten dazu.
Hinweis
Göttingen macht die Zwischenprüfung ausdrücklich nicht zur Voraussetzung für die Übungen für Fortgeschrittene. Du kannst dort also schon Fortgeschrittenenübungen schreiben, während einzelne Leistungen der Zwischenprüfung noch offen sind.
Uniwechsel: Wird die Zwischenprüfung anerkannt?
Eine an einer anderen deutschen Universität bestandene Zwischenprüfung wird in der Regel anerkannt. Passau und Heidelberg schreiben das in ihren Ordnungen ausdrücklich fest. Schwieriger ist der Wechsel mitten in der Zwischenprüfung. Dann entscheidet die neue Fakultät über die Anrechnung jeder einzelnen Leistung. Wie eng das werden kann, zeigt ein Beschluss des OVG Niedersachsen vom 26.06.2019 (2 ME 314/19) im Eilverfahren. Die an der bisherigen Uni bestandenen Zwischenprüfungsleistungen ersetzten dort nicht ohne Weiteres den Nachweis in Methodenlehre. Den verlangte die neue Uni für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung.
Hast du den Prüfungsanspruch an deiner alten Uni verloren, hilft ein Wechsel nicht. Heidelberg etwa lässt dich die Zwischenprüfung dann nicht mehr nachholen. Was du vor einem Wechsel klären solltest, steht im Beitrag Uni wechseln im Jurastudium.
Freiversuch und Zulassung zum Staatsexamen
Auf den Freiversuch wirkt die Zwischenprüfung nur mittelbar. Ob dein erster Examensversuch als Freiversuch zählt, hängt in Nordrhein-Westfalen davon ab, dass du dich spätestens bis zum Abschluss des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums meldest (§ 25 Abs. 1 Satz 1 JAG NRW). In Bayern musst du die Prüfung spätestens im Termin nach Vorlesungsschluss des achten Semesters erstmals vollständig ablegen (§ 37 Abs. 1 Satz 1 JAPO). Wo die Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung ist, kommst du ohne sie aber gar nicht ins Examen. Liegt sie spät vor, fehlt dir Zeit für die Großen Übungen und den Schwerpunkt, und der Freiversuch wird knapp. Wie Freiversuch und Abschichten in allen Ländern geregelt sind, zeigt der Beitrag Freischuss in Jura.
Fazit: die Zwischenprüfung als Fristproblem
Der Stoff der Zwischenprüfung ist das, was du im Grundstudium ohnehin lernst: vor allem die Allgemeinen Teile von BGB und StGB, Staatsorganisationsrecht und Grundrechte, an manchen Fakultäten auch Sachenrecht, Verwaltungsrecht oder Strafrecht BT. Je nach Fakultät kommen Hausarbeiten und ein Grundlagenfach dazu. Riskant sind die Regeln: Fristsemester, Zahl der Versuche und die Folgen des endgültigen Nichtbestehens unterscheiden sich von Fakultät zu Fakultät. An einigen endet mit dem letzten Fehlversuch das Staatsexamensstudium in ganz Deutschland.
Lies deshalb früh deine Prüfungsordnung. Nimm die ersten Klausuren ernst, auch wenn noch Versuche offen sind. Und hol dir bei Krankheit oder Prüfungsangst rechtzeitig Hilfe.
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- Prüfungsangst in Jura überwinden: Was gegen Blackout und Nervosität vor den ersten Klausuren hilft.
- Hausarbeit nicht bestanden: Wie der Zweitversuch abläuft, wenn eine Hausarbeit zur Zwischenprüfung gehört.
- Jura abbrechen? Abbrecherquote und sechs Fragen für deine Entscheidung.
- Remonstration in Jura: Wie du eine aus deiner Sicht falsche Klausurbewertung angreifst und welche Frist dafür gilt.
- Nachteilsausgleich im Studium: Wann du bei einer chronischen Erkrankung mehr Bearbeitungszeit beantragen kannst.
Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Öffentliches Recht
- Jurastudium
- Examensvorbereitung
- juristische Didaktik





