Überschriften und Gliederung in der Jura Hausarbeit und Klausur
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Überschriften und Gliederung in der Jura Hausarbeit und Klausur

Gliederung und Überschriften in juristischen Klausuren und Hausarbeiten: Ein Leitfaden

Überschriften richtig gestalten

Überschriften in juristischen Arbeiten sind mehr als nur stilistische Elemente; sie sind essenziell für die Strukturierung und das Verständnis des Inhalts. Daher ist es wichtig, aussagekräftige und präzise Titel für die jeweiligen Abschnitte zu wählen. Hier sind einige häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt:

Häufige Fehler bei der Verwendung von Überschriften:

  • Wer A sagt, muss auch B sagen: Wenn du eine Gliederungsebene eröffnest (z. B. A., I., 1., a), dann musst du mindestens einen weiteren Gliederungspunkt auf dieser Ebene anführen.
  • Erkläre niemals deinen Aufbau: Das Gutachten sollte aus sich heraus so strukturiert sein, dass der Aufbau daraus selbst erklärt wird. Manchmal sind mit dem Aufbau bereits Streitentscheidungen für bestimmte Meinungen verbunden. Trotzdem soll der Aufbau nicht erklärt werden.
  • Keine Verweise nach unten: Verweise sollten nur nach oben auf bereits gelesene Ausführungen erfolgen, aber niemals nach unten auf Text, den der Leser noch vor sich hat.

Formale Gestaltung der Überschriften:

Für die optische Gestaltung von Überschriften empfehle ich:

  • Übersichtlichkeit
  • Einheitlichkeit
  • Schlichtheit

Die Überschriften sollten lediglich dazu dienen, den Lese- und Gedankenfluss zu strukturieren und sollten nicht durch aufregende Formatierungen Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Die Schriftart und -größe sollte gleich dem Fließtext sein, wobei Überschriften fettgedruckt sein können, um sie hervorzuheben. Weitere Formatierungen wie unterstrichen oder kursiv sind nicht notwendig.

Gliederungsebenen in juristischen Texten

Die Gliederungsebenen in juristischen Texten werden üblicherweise alphanumerisch nummeriert. Hier ein Beispiel für die Struktur:

A. Überschrift 1

I. Überschrift 2

1. Überschrift 3

a) Überschrift 4

aa) Überschrift 5

(1) Überschrift 6

(a) Überschrift 7

(aa) Überschrift 8

(bb) Überschrift 8

(a) Überschrift 7

(2) Überschrift 6

bb) Überschrift 5

b) Überschrift 4

2. Überschrift 3

II. Überschrift 2

B. Überschrift 1

Die dezimale Gliederungsform (1., 1.1., 1.1.1. usw.), die in anderen Disziplinen üblich ist, sollte in juristischen Texten vermieden werden. Ebenso sollte die Anzahl der Gliederungsebenen minimalistisch gehalten werden, um die Übersichtlichkeit zu maximieren. Es wird empfohlen, nicht mehr als 6 bis 7 Ebenen zu verwenden.

Die richtige Anzahl von Überschriften

Gut strukturierte Texte sind weniger anstrengend zu lesen und ermöglichen einen flüssigen Lesefluss. Es sollten genügend Überschriften verwendet werden, um eine leichte Orientierung im Dokument zu ermöglichen, ohne dass der Text zu zerhackt wirkt. Empfohlen werden etwa 1-3 Überschriften pro Seite.

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Frieder Hammer
Volljurist, Repetitor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Autor, Unternehmer und aktiver junger Familienvater mit vielseitigen Interessen und seit 2017 als Repetitor im Bereich der Individualnachhilfe tätig.

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