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Die wichtigsten Definitionen im Zivilrecht

Die wichtigsten Definitionen im Zivilrecht
Jurahilfe Team

Das Zivilrecht regelt die privaten Rechtsverhältnisse zwischen Personen und ist eines der zentralen Rechtsgebiete im Jurastudium. Hier findest du die wichtigsten Definitionen, die du für das Verständnis der Zivilrechtsmaterie kennen solltest. Diese Definitionen bilden die Grundlage für das gesamte Zivilrecht, insbesondere für Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Schadensersatzansprüche.

1. Vertrag (§ 145 BGB)

Ein Vertrag ist ein rechtlicher Akt, durch den sich zwei oder mehr Parteien verpflichten, bestimmte Leistungen zu erbringen oder zu unterlassen. Er kommt durch Angebot und Annahme zustande.

Definition:

„Ein Vertrag ist eine Vereinbarung, die durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt, mit der die Parteien Rechte und Pflichten begründen.“

Tipp: Auf Jurahilfe.de kannst du den Vertragsschluss und alle relevanten Definitionen interaktiv lernen, damit du die Grundlagen des Zivilrechts sicher beherrschst.

2. Willenserklärung (§ 116 BGB)

Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines Willens, der auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.

Definition:

„Eine Willenserklärung ist eine Äußerung, die einen rechtlichen Erfolg herbeiführen soll. Sie kann ausdrücklich oder konkludent (durch schlüssiges Verhalten) abgegeben werden.“

3. Anspruch (§ 194 BGB)

Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, das durch das Recht geschützt wird.

Definition:

„Ein Anspruch ist das Recht, von einer anderen Person eine Handlung, wie etwa eine Zahlung oder Übergabe, zu verlangen.“

4. Schadensersatz (§ 249 BGB)

Schadensersatz ist die Verpflichtung, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anspruch auf Schadensersatz entsteht, wenn jemand durch eine Pflichtverletzung oder unerlaubte Handlung geschädigt wird.

Definition:

„Schadensersatz ist die Leistung, die der Schädiger zur Beseitigung des Schadens oder zur Kompensation des erlittenen Nachteils zu erbringen hat.“

5. Eigentum (§ 903 BGB)

Eigentum ist das umfassende und alle Rechte an einer Sache umfassende Herrschaftsrecht des Eigentümers.

Definition:

„Eigentum ist das Recht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren, insbesondere sie zu veräußern, zu verpfänden, zu verschenken oder zu zerstören.“

Tipp: Auf Jurahilfe.de kannst du interaktiv das Sachenrecht und die Bedeutung des Eigentumsrechts durch praxisnahe Fallbeispiele vertiefen.

6. Besitz (§ 854 BGB)

Besitz ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Es handelt sich dabei nicht um ein Recht, sondern um eine tatsächliche Herrschaft.

Definition:

„Besitz ist die tatsächliche Kontrolle und Nutzung einer Sache, unabhängig davon, ob man auch Eigentümer dieser Sache ist.“

7. Vertragserfüllung (§ 362 BGB)

Vertragserfüllung bezeichnet die vollständige und ordnungsgemäße Leistung, die der Schuldner im Rahmen eines Vertrages erbringen muss.

Definition:

„Vertragserfüllung ist das vollständige Erbringen der geschuldeten Leistung durch den Schuldner.“

Tipp: Jurahilfe.de bietet dir die Möglichkeit, die gesamte Prüfung der Vertragserfüllung interaktiv zu üben und sicherzustellen, dass du alle relevanten Normen im Blick behältst.

8. Rücktritt (§ 323 BGB)

Ein Rücktritt ist die einseitige Erklärung, die dazu führt, dass der Vertrag rückabgewickelt wird, wenn eine Partei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt.

Definition:

„Der Rücktritt ist die einseitige Erklärung einer Partei, den Vertrag zu beenden und die empfangenen Leistungen zurückzugeben.“

9. Mangel (§ 434 BGB)

Ein Mangel liegt vor, wenn eine gekaufte Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist.

Definition:

„Ein Mangel ist ein Zustand einer gekauften Ware, der von der vereinbarten oder gewöhnlichen Beschaffenheit abweicht und die Nutzung der Ware beeinträchtigt.“

10. Unmöglichkeit (§ 275 BGB)

Unmöglichkeit tritt ein, wenn die Leistung, die im Vertrag vereinbart wurde, nicht mehr erbracht werden kann, sei es durch äußere Umstände oder durch den Ausfall des Leistungsträgers.

Definition:

„Unmöglichkeit ist die objektive Unfähigkeit, die geschuldete Leistung zu erbringen.“

11. Bereicherung (§ 812 BGB)

Bereicherung ist der unrechtmäßige Gewinn einer Person durch die Vermögensverschiebung von einer anderen Person ohne eine rechtliche Grundlage.

Definition:

„Bereicherung ist der unrechtmäßige Erwerb von Vermögenswerten ohne entsprechende Gegenleistung, der nach dem Bereicherungsrecht zurückzugeben ist.“

12. Vertragsschluss (§ 145 BGB)

Der Vertrag kommt durch das Angebot des einen Vertragspartners und die Annahme des anderen Vertragspartners zustande.

Definition:

„Der Vertrag kommt zustande, wenn eine Partei ein Angebot abgibt und die andere Partei dieses Angebot annimmt.“

13. Stellvertretung (§ 164 BGB)

Stellvertretung bedeutet, dass eine Person für eine andere Person ein Rechtsgeschäft abschließt und diese Person durch das Geschäft unmittelbar betroffen ist.

Definition:

„Stellvertretung ist die rechtliche Handlungsweise einer Person, die für eine andere Partei im eigenen Namen und mit Wirkung für die vertretene Partei ein Rechtsgeschäft abschließt.“

14. Verjährung (§ 194 BGB)

Verjährung bedeutet, dass nach einer bestimmten Frist ein Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Definition:

„Verjährung ist der Verlust eines Anspruchs aufgrund des Ablaufens einer bestimmten Frist, die für die Durchsetzung des Anspruchs vorgesehen ist.“

15. Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) (§ 677 BGB)

Die Geschäftsführung ohne Auftrag bezieht sich auf die Tätigkeit einer Person, die im Interesse eines anderen handelt, ohne dass eine vertragliche Grundlage besteht.

Definition:

„Geschäftsführung ohne Auftrag ist die Führung eines Geschäfts im Interesse eines anderen, ohne dass der andere zuvor einen Auftrag erteilt hat.“

Fazit: Juristische Definitionen verstehen

Das Zivilrecht ist umfangreich und komplex, aber mit den richtigen Definitionen und einem strukturierten Lernansatz kannst du es erfolgreich meistern. Diese zentralen Begriffe sind die Grundlage für das Verständnis vieler juristischer Fragestellungen und werden dir bei der Fallbearbeitung und im Examen helfen.

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