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Legaldefinition: Bedeutung und Anwendung im Recht

Legaldefinition: Bedeutung und Anwendung im Recht
Frieder Hammer

Legaldefinitionen sind ein essenzielles Werkzeug der Rechtsanwendung. Sie schaffen Klarheit über die Bedeutung bestimmter Begriffe und erleichtern die einheitliche Auslegung von Normen. In diesem Beitrag erkläre ich, was Legaldefinitionen sind, wie sie angewendet werden und welche Bedeutung sie im juristischen Kontext haben.

Tipp: Auf Jurahilfe.de findest du interaktive Übungen, um den Umgang mit Legaldefinitionen zu üben und in Klausuren sicher anzuwenden.

Was ist eine Legaldefinition?

Eine Legaldefinition ist eine gesetzlich festgelegte Begriffsbestimmung, die die Bedeutung eines bestimmten Begriffs für den gesamten Anwendungsbereich des Gesetzes oder eines Teils davon verbindlich regelt. Sie sind häufig am Anfang eines Gesetzes oder Abschnitts zu finden.

Beispiel:

  • § 194 Abs. 1 BGB definiert den Begriff des „Anspruchs“ als „das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen“.
  • § 90 BGB definiert „Sachen“ als „körperliche Gegenstände“.

Zweck von Legaldefinitionen

Legaldefinitionen dienen mehreren Zielen:

  1. Klarheit und Einheitlichkeit: Sie stellen sicher, dass ein Begriff überall im Gesetz in derselben Weise verstanden wird.
  2. Vermeidung von Missverständnissen: Sie reduzieren das Risiko von abweichenden Interpretationen.
  3. Systematisierung: Sie erleichtern die juristische Argumentation und die Gesetzesanwendung.

Wo findet man Legaldefinitionen?

Legaldefinitionen befinden sich in:

  • Gesetzen: Häufig im allgemeinen Teil eines Gesetzes oder am Anfang eines Abschnitts.
  • Richtlinien und Verordnungen: Auch europäische Regelungen enthalten häufig Legaldefinitionen.

Anwendung von Legaldefinitionen

Um eine Legaldefinition korrekt anzuwenden, solltest du folgende Schritte beachten:

  1. Identifikation: Prüfe, ob der Begriff im Gesetz definiert ist.
  2. Umfang der Definition: Achte darauf, ob die Definition für das gesamte Gesetz oder nur für einen bestimmten Abschnitt gilt.
  3. Systematische Einordnung: Überlege, wie die Definition in den Kontext der Norm passt.

Beispiele wichtiger Legaldefinitionen

  • Anspruch (§ 194 Abs. 1 BGB): „Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.“
  • Verbraucher (§ 13 BGB): „Eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“
  • Sache (§ 90 BGB): „Körperliche Gegenstände.“

Fazit

Legaldefinitionen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Rechts. Sie schaffen Klarheit und sorgen für eine einheitliche Anwendung von Begriffen. Ein präziser Umgang mit ihnen hilft dir, juristische Probleme sicher zu lösen. Nutze Jurahilfe.de, um Legaldefinitionen systematisch zu üben und ihre Anwendung in der Praxis zu meistern!

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