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Die Anfechtung nach §§ 142 ff. BGB: Voraussetzungen, Wirkungen und typische Probleme

Die Anfechtung nach §§ 142 ff. BGB: Voraussetzungen, Wirkungen und typische Probleme
Frieder Hammer

Die Anfechtung ist ein zentrales Instrument im deutschen Zivilrecht. Sie ermöglicht es, eine Willenserklärung einseitig rückwirkend aufzuheben, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. In diesem Beitrag erhältst du eine Übersicht über die Anfechtungsvoraussetzungen, ihre Rechtsfolgen und häufige Fallstricke.

1. Was ist die Anfechtung?

Die Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht, mit dem eine Willenserklärung aufgrund bestimmter Mängel rückwirkend (ex tunc) unwirksam gemacht werden kann (§ 142 Abs. 1 BGB). Sie dient dazu, rechtsgeschäftliche Bindungen zu lösen, wenn diese unter fehlerhaften Voraussetzungen zustande gekommen sind.

Beispiel: Ein Käufer erklärt den Kauf eines Autos in dem Glauben, es sei unfallfrei. Später stellt sich heraus, dass das Auto doch einen Unfall hatte. Der Käufer kann die Erklärung wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (§ 119 Abs. 2 BGB) anfechten.

2. Voraussetzungen der Anfechtung

Damit eine Anfechtung wirksam ist, müssen die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein:

a) Anfechtungserklärung (§ 143 BGB)

Die Anfechtung muss gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner erklärt werden. Dies ist in der Regel der Vertragspartner. Die Erklärung muss deutlich machen, dass die Willenserklärung wegen eines Fehlers beseitigt werden soll.

Tipp: Es ist nicht erforderlich, das Wort „Anfechtung“ zu verwenden – die Erklärung wird laiengünstig ausgelegt.

b) Anfechtungsgrund (§§ 119, 120, 123 BGB)

Es muss ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegen, wie:

  • Irrtümer (§§ 119, 120 BGB):
    • Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB)
    • Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB)
    • Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 2 BGB)
    • Übermittlungsirrtum (§ 120 BGB)
  • Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB):
    • Täuschungshandlungen oder Drohungen müssen kausal für die Willenserklärung sein.

c) Anfechtungsfrist (§§ 121, 124 BGB)

Die Anfechtung muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen:

  • Unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB): Bei Irrtümern sofort nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes.
  • Ein Jahr (§ 124 Abs. 1 BGB): Bei arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

3. Rechtsfolgen der Anfechtung

a) Rückwirkende Nichtigkeit (§ 142 Abs. 1 BGB)

Das angefochtene Rechtsgeschäft wird so behandelt, als sei es von Anfang an nichtig gewesen.

b) Rückabwicklung (§§ 812 ff. BGB)

Bereits erbrachte Leistungen müssen nach den Regeln des Bereicherungsrechts zurückgewährt werden.

c) Ersatz des Vertrauensschadens (§ 122 BGB)

Hat der Anfechtungsgegner im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Geschäfts einen Schaden erlitten, kann er diesen geltend machen. Ausnahme: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung (§ 123 BGB).

4. Häufige Probleme bei der Anfechtung

a) Fehleridentität und dingliche Geschäfte

Eine Anfechtung kann sich auch auf das dingliche Rechtsgeschäft beziehen, wenn schuldrechtliches und dingliches Geschäft auf demselben Irrtum beruhen (Fehleridentität).

b) Doppelnichtigkeit

Auch ein bereits nichtiges Geschäft (z. B. wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB) kann zusätzlich angefochten werden, da mehrere Nichtigkeitsgründe unabhängig nebeneinander bestehen können.

c) Bestätigung eines anfechtbaren Geschäfts (§ 144 BGB)

Wenn der Anfechtungsberechtigte ein anfechtbares Geschäft bestätigt, ist die Anfechtung ausgeschlossen.

5. Wie hilft dir Jurahilfe.de bei der Anfechtung?

Die Prüfung der Anfechtung kann komplex sein, insbesondere bei mehreren möglichen Anfechtungsgründen. Mit Jurahilfe.de bist du bestens vorbereitet:

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Fazit

Die Anfechtung ist ein wichtiges Werkzeug im Zivilrecht, um fehlerhafte Willenserklärungen rückgängig zu machen. Sie erfordert eine Anfechtungserklärung, einen Anfechtungsgrund und die Einhaltung der Frist. Mit Jurahilfe.de kannst du die komplexen Strukturen der Anfechtung trainieren und typische Klausurfälle lösen.

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