
Tatbestand der Willenserklärung: Fundament des Zivilrechts
Die Willenserklärung ist das Fundament des deutschen Zivilrechts. Sie besteht aus einem objektiven und subjektiven Tatbestand und ist entscheidend für das Zustandekommen von Rechtsgeschäften. Ein klares Verständnis ihrer Bestandteile ist essenziell für die Prüfung und Beurteilung juristischer Sachverhalte.