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Wissen
Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland: Aufgaben und Zuständigkeiten
Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst vier Instanzen – Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof – und ist für Zivil- und Strafsachen zuständig. Sie gewährleistet den Zugang zum Recht und die einheitliche Rechtsprechung in Deutschland.
Frieder Hammer