Wissen

Wie prüft man § 823 BGB? Deliktischer Schadensersatz leicht erklärt

Wie prüft man § 823 BGB? Deliktischer Schadensersatz leicht erklärt
Frieder Hammer

1. Der Aufbau der Prüfung nach § 823 Abs. 1 BGB

Die Prüfung erfolgt in mehreren Schritten, die sich systematisch aufeinander aufbauen:

a) Rechtsgutverletzung

Zunächst wird geprüft, ob eines der im Gesetz enumerierten (aufgezählten) Rechtsgüter verletzt wurde.
Geschützte Rechtsgüter:

  • Leben
  • Körper
  • Gesundheit
  • Freiheit
  • Eigentum
  • Sonstige Rechte (z. B. allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb).

Beispiel: Eine Verletzung des Eigentums liegt vor, wenn jemand das Eigentum einer anderen Person beschädigt oder zerstört, z. B. durch das Zerkratzen eines Autos.

b) Verletzungshandlung

Es muss eine Handlung vorliegen, die zur Rechtsgutverletzung geführt hat. Dabei unterscheidet man zwischen:

  • Positivem Tun: Aktives Verhalten, das eine Rechtsgutverletzung verursacht.
  • Unterlassen: Nur relevant, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln besteht (z. B. Garantenstellung).

Beispiel: Wer die Verkehrssicherungspflichten eines Gehwegs missachtet und dadurch einen Unfall verursacht, kann für ein Unterlassen haftbar gemacht werden.

c) Haftungsbegründende Kausalität

Zwischen der Verletzungshandlung und der Rechtsgutverletzung muss ein kausaler Zusammenhang bestehen. Dies wird anhand der Äquivalenztheorie („conditio sine qua non“) geprüft: Hätte die Handlung nicht stattgefunden, wäre die Rechtsgutverletzung dann ausgeblieben?

d) Rechtswidrigkeit

Grundsätzlich wird die Rechtswidrigkeit durch die Rechtsgutverletzung indiziert. Sie entfällt nur, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, z. B. Notwehr (§ 227 BGB) oder rechtfertigender Notstand (§ 228 BGB).

e) Verschulden

Der Schädiger muss vorsätzlich oder fahrlässig (§ 276 Abs. 2 BGB) gehandelt haben. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird.

Beispiel: Wer absichtlich die Gesundheit eines anderen schädigt (z. B. durch Schläge), handelt vorsätzlich.

f) Schaden und haftungsausfüllende Kausalität

Es muss ein Schaden entstanden sein, der durch die Verletzungshandlung verursacht wurde. Die haftungsausfüllende Kausalität prüft, ob der Schaden auf der Rechtsgutverletzung beruht.

Rechtsfolgen:

  • Schadensersatz dem Grunde nach (§§ 823 ff. BGB).
  • Schadensersatz der Höhe nach (§§ 249 ff. BGB).

2. Unterschiede zu den §§ 280 ff. BGB

Warum sind § 823 BGB und das Deliktsrecht „schwächer“?

  1. Kein allgemeiner Vermögensschutz:
    Im Gegensatz zu §§ 280 ff. BGB schützt § 823 Abs. 1 BGB nur die enumerierten Rechtsgüter und keine bloßen Vermögensinteressen.
  2. Kein Fremdverschulden:
    Während bei §§ 280 ff. BGB gem. § 278 BGB das Verschulden Dritter zugerechnet wird, ist dies bei § 823 BGB nicht der Fall.
    Ausnahme: § 831 BGB (Haftung für Verrichtungsgehilfen).
  3. Verschulden muss nachgewiesen werden:
    Bei §§ 280 ff. BGB wird das Verschulden des Schädigers vermutet (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB). Bei § 823 BGB muss der Geschädigte Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen.

3. Häufige Probleme in der Prüfung von § 823 BGB

a) Abgrenzung von Vermögensschäden

Reine Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn) sind durch § 823 Abs. 1 BGB nicht geschützt, es sei denn, sie ergeben sich als Folge einer Rechtsgutverletzung.

Beispiel: Die Zerstörung einer Maschine (Eigentum) führt zu Produktionsausfällen (Vermögensschaden).

b) Konkurrenzen zu anderen Anspruchsgrundlagen

Deliktische Ansprüche können neben Ansprüchen aus Vertrag (§§ 280 ff. BGB), Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) oder dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB) bestehen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie die Sperrwirkung des § 993 Abs. 1 BGB.

4. Wie Jurahilfe.de dich unterstützt

Die Prüfung von § 823 BGB ist anspruchsvoll und erfordert ein tiefes Verständnis der Rechtsgüter und Prüfungsstrukturen. Mit Jurahilfe.de kannst du gezielt für Klausuren und Hausarbeiten trainieren:

  • Interaktive Skripten: Erklären die Prüfungsschritte von § 823 BGB mit Beispielen.
  • Falltrainings: Üben typische Fälle, bei denen Rechtsgüter wie Eigentum oder Gesundheit verletzt werden.
  • Suchfunktion: Finde schnell Definitionen, Schemata und Streitstände, um Unsicherheiten zu klären.

Starte jetzt kostenlos und werde fit in der Schadensersatzprüfung!

Fazit

Die Prüfung von § 823 Abs. 1 BGB ist ein zentraler Bestandteil des Deliktsrechts. Sie folgt einem klaren Schema, das Rechtsgutverletzung, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schaden umfasst. Mit den interaktiven Tools von Jurahilfe.de kannst du die Prüfungsschritte systematisch lernen und in der Praxis sicher anwenden.

Lerne | Jura.

Starte jetzt kostenlos und überzeug dich selbst.