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Jura: Wer will was von wem woraus? – Das Grundschema der Fallbearbeitung

Jura: Wer will was von wem woraus? – Das Grundschema der Fallbearbeitung
Jurahilfe Team

Die Frage „Wer will was von wem woraus?“ bildet die Grundlage jeder juristischen Fallbearbeitung. Dieses einfache Schema hilft dir, Sachverhalte zu strukturieren und Ansprüche systematisch zu prüfen. Es ist besonders nützlich, um in Klausuren den Überblick zu behalten und keine wichtigen Aspekte zu übersehen. In diesem Beitrag erfährst du, wie du dieses Schema effektiv anwendest.

1. Was bedeutet „Wer will was von wem woraus“?

Die vier Fragen helfen dir, die relevanten Punkte eines juristischen Falls zu identifizieren und die Anspruchsprüfung logisch aufzubauen.

  • Wer? → Der Anspruchsteller, also die Person, die etwas verlangt (z. B. Käufer, Gläubiger).
  • Will was? → Der Anspruchsziel, also die konkrete Leistung oder Handlung, die verlangt wird (z. B. Zahlung, Herausgabe).
  • Von wem? → Der Anspruchsgegner, also die Person, gegen die sich der Anspruch richtet (z. B. Verkäufer, Schuldner).
  • Woraus? → Die Anspruchsgrundlage, also die rechtliche Norm, die den Anspruch stützt (z. B. § 433 Abs. 2 BGB, § 985 BGB).

2. Anwendung in der Fallbearbeitung

Die Frage „Wer will was von wem woraus?“ hilft dir, den Einstieg in jede Fallbearbeitung zu finden. Hier ein Beispiel:

Beispiel: Kaufvertrag

  • Wer? → Käufer (A).
  • Will was? → Zahlung des Kaufpreises.
  • Von wem? → Verkäufer (B).
  • Woraus? → § 433 Abs. 2 BGB (Pflicht des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises).

In der Prüfung würde nun überprüft, ob der Anspruch entstanden, nicht erloschen und durchsetzbar ist.

3. Wie du das Schema in Klausuren nutzt

A. Anspruch identifizieren

Erkenne, welcher Anspruch geprüft werden soll. Häufig sind dies Ansprüche aus Verträgen (§ 433 BGB), Eigentumsrecht (§ 985 BGB) oder Deliktsrecht (§ 823 BGB).

B. Anspruchsgrundlage prüfen

Prüfe die Voraussetzungen der Norm:

  1. Tatbestand: Sind die Voraussetzungen der Norm erfüllt?
  2. Rechtsfolge: Ergibt sich die beanspruchte Leistung?

C. Anspruchsprüfung abschließen

Prüfe, ob der Anspruch nicht erloschen (z. B. durch Erfüllung) oder durchsetzbar (z. B. keine Einreden) ist.

4. Typische Anspruchsgrundlagen

Hier sind einige häufige Anspruchsgrundlagen, die im Rahmen des Schemas relevant sind:

  • § 433 BGB: Ansprüche aus einem Kaufvertrag (Übereignung/Übergabe und Zahlung).
  • § 985 BGB: Herausgabeanspruch des Eigentümers.
  • § 280 Abs. 1 BGB: Schadensersatz bei Pflichtverletzung.
  • § 812 Abs. 1 BGB: Herausgabeanspruch bei ungerechtfertigter Bereicherung.
  • § 823 Abs. 1 BGB: Schadensersatz bei Verletzung von Rechtsgütern.

5. Wie Jurahilfe.de dich unterstützt

Mit Jurahilfe.de kannst du das Schema „Wer will was von wem woraus?“ systematisch üben. Die Plattform bietet dir:

  • Interaktive Skripten: Verknüpfte Inhalte, die dir helfen, Anspruchsgrundlagen schnell zu verstehen.
  • Falltrainings: Praxisnahe Klausurübungen, um das Schema sicher anzuwenden.
  • Karteikarten: Effektives Wiederholen der wichtigsten Normen und Definitionen.

Starte jetzt kostenlos und werde fit in der Fallbearbeitung – egal, ob es um Kaufrecht, Deliktsrecht oder Eigentumsansprüche geht.

Fazit

„Wer will was von wem woraus?“ ist das unverzichtbare Grundschema jeder juristischen Fallbearbeitung. Mit der richtigen Struktur und regelmäßigem Training kannst du komplexe Fälle sicher lösen und in Klausuren punkten. Nutze Jurahilfe.de, um dieses Schema zu perfektionieren und deine juristischen Fähigkeiten zu stärken.

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